Für alle Festivalgäste unter 18 Jahren!
Grundsätzlich gilt: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ab 22 Uhr und Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ab 0 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person auf dem Festivalgelände anwesend sein. Dafür muss jedoch per Formular die Personenfürsorge an eine erziehungsbeauftragte Person übertragen werden. Diese Übertragung an eine andere Person über 18 Jahren, erfolgt mit einem Formular, das mit Kopie des Personalausweises der Eltern/Vormund an der Info-Bude (in Bühnennähe) vorgezeigt und abgegeben werden muss.
Zum Formular